Muss ein Oldtimer auch zur Abgasuntersuchung?
Alle Fahrzeuge mit Ottomotor, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen worden sind, müssen zur Abgasuntersuchung. Bei Dieselfahrzeugen ist der Stichtag der 1. Januar 1977. Das heißt, wir haben da schon eine ganze Reihe Oldtimer, die zur Abgasuntersuchung müssen. In der Regel ist das aber kein Problem: Oldtimer sind Hobbygeräte und werden darum meist sehr gut gepflegt und gewartet. Deshalb treten bei der Abgasuntersuchung oft deutlich weniger Mängel auf als bei etwas jüngeren Fahrzeugen.
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